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   OLG Celle, 02.01.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz)   

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https://dejure.org/1991,15749
OLG Celle, 02.01.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz) (https://dejure.org/1991,15749)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz) (https://dejure.org/1991,15749)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Januar 1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz) (https://dejure.org/1991,15749)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    e) Die Bestreitung von Kosten für den Fernsehempfang während der Untersuchungshaft dient ersichtlich nicht der Eingliederung des Gefangenen in die Freiheit (vgl. [jeweils im Vollzug der Freiheitsstrafe] für den Erwerb eines Fernsehgeräts OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.7.2007 - 2 Ws 416/07, BeckRS 2016, 16736; für die Beschaffung einer Fernsehantenne OLG Hamm, Beschluss vom 1.6.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei Bungert, NStZ 1988, S. 399), sondern dazu, ihm einen Zeitvertreib in der Haft zu verschaffen; auch geht es weder um die Tilgung von Geldstrafen noch um Schadenswiedergutmachung für frühere Straftaten.

    Denn Abbuchungen sind grundsätzlich auf das Konto zurückzuerstatten, von dem sie vorgenommen wurden (für den Strafvollzug nunmehr ausdrücklich § 45 Abs. 1 S. 3 NJVollzG hinsichtlich bei Lockerungen nicht verbrauchter Gelder; weiter OLG Koblenz, Beschluss vom 26.4.2016 - 2 Ws 28/16 Vollz, FS 2017, S. 75 [nicht verbrauchtes Taschengeld]; OLG Celle, Beschluss vom 2.1.1991 - 1 Ws 278/90 (StrVollz), ZfStrVo 1992, S. 261 [Rückübertragung von unzulässiger Weise dem Überbrückungsgeld zugeschlagener Mittel auf das Hausgeldkonto]).

  • OLG Naumburg, 22.04.2016 - 1 Ws (RB) 123/15

    Strafvollzug: Rückerstattungsanspruch des Strafgefangenen für überhöhte

    Ein unmittelbarer Geldverlust in diesem Sinne und damit ein Fall des § 115 Abs. 2 S. 2 StVollzG ist dementsprechend angenommen worden bei rechtswidriger Auszahlung von Eigengeld des Strafgefangenen durch die JVA an einen Gläubiger (OLG Hamm, NStZ 1988, 479, 480) oder bei rechtswidriger vorzeitiger Auszahlung eines Teils des Überbrückungsgeldes (OLG Celle, Beschl. v. 2. Januar 1991, 1 Ws 278/90, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Freigabe von Überbrückungsgeld für die Kosten

    Von den einer Eingliederung dienenden Maßnahmen sind danach insbesondere reine Konsumhandlungen und ausschließlich der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gefangenen dienende Investitionen abzugrenzen - etwa die Anschaffung eines Fernsehgeräts (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.1991 - 1 Ws 278/90, bei juris), einer Fernsehantenne (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1987 - 1 Vollz (Ws) 57/87, bei juris) oder eines Wasserkochers (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 Ws (Vollz) 3/03, bei juris).
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